Sitz: 23919 Rondeshagen, Am Brink 7
Satzung:
Zweck der Stiftung ist, ihren Grundbesitz und die übrigen vorhandenen oder später hinzuerworbenen Vermögenswerte so zu verwalten, dass der Grundbesitz und die Vermögenserträge
a) in erster Linie der heilpädagogisch fördernden Arbeit des ‘Vereins zur Förderung heilender und menschenbildender Erziehung gem. e.V.’ in Bliestorf dienen;
b) ferner – in begrenztem Rahmen, solange der genannte Verein besteht – für finanzielle Hilfen verwandt werden, die der allgemeinen antroposophischen Forschungsarbeit sowie dem sozialen Wirken auf anthroposophischer Grundlage, vor allem durch allgemeinpädagogische, künstlerische oder medizinische Ausbildung dienen;
c) bei der Auflösung des ‘Vereins zur Förderung heilender und menschenbildender Erziehung gem. e.V.’ den vorstehend unter b) genannten Richtlinien entsprechend, jedoch ohne Begrenzung, verwandt werden, wobei aber die Zweckwidmung der Stiftungsgrundstücke in Bliestorf nach Möglichkeit erhalten bleiben soll.

Letzte Kommentare