Sitz: 23879 Mölln, Bürgermeister-Oetken-Str. 1
Satzung:
Zweck der Stiftung ist
a) vorrangig die Beschaffung von finanziellen Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei sind insbesondere die steuerbegünstigten Körperschaften des Lebenshilfewerks Mölln-Hagenow mit Mitteln zu bedenken.
B) nachrangig die unmittelbare Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung i. S. v. § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Einzelfallhilfen als Geld- oder Sachmittel für Menschen mit Behinderungen, die geeignet sind, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Notsituationen zu lindern sowie notwendige therapeutische und pädagogische Bedarfe zu erfüllen (z. B. für Hilfsmittel, Medikamente, Ausstattungen, deren Kosten von Rehabilitationsträgern nicht übernommen werden).
Stiftung Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow für Menschen mit Behinderung

Letzte Kommentare