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Gemeinschaftsstiftung Mölln

Sitz: 23879 Mölln, Wasserkrügerweg 16

Satzung:
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Daneben verwirklicht die Stiftung diese genannten Zwecke auch unmittelbar selbst im Sinne von § 57 Abs. 1 AO.

Die Stiftung wird zunächst mit einem Stiftungsvermögen von 77.500 Euro gegründet. Die Stiftung wird bemüht sein, in erheblichem Umfang Zustiftungen zu erhalten. Mit zunehmendem Vermögen soll deshalb auch der Stiftungszweck ausgedehnt werden. Im Hinblick auf diese Ausdehnung wird der Stiftungszweck insgesamt schon jetzt wie folgt festgelegt:
Basierend auf dem Gründungskapital von 77.500 Euro besteht der Zweck
1. in der Förderung der Jugendhilfe,
2. in der Förderung der Altenhilfe sowie
3. in der Bildung und Ausbildung.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen, deren soziale Kompetenzen und übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.

Zweck der Stiftung ist außerdem
4. die Förderung mildtätiger Zwecke i. S. d. § 53 Nr.1 Abgabenordnung.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
5. die Förderung der Kunst und Kultur.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung von kulturellen Einrichtungen. Die Stiftung kann aber auch selbst kulturelle Veranstaltungen durchführen
(z. B. Konzerte und Ausstellungen).

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
6. die Förderung des Sports.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z. B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z. B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohner oder für Behinderte durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutzorganisationen, insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und Ressourcen schonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
8. die Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern wie die Organisation und Durchführung von internationalen Jugendcamps.

 

Gemeinschaftsstiftung Mölln