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Bürgerstiftung Region Lauenburg

Sitz: 21481 Lauenburg/Elbe, Alte Wache 17

Satzung:
überwiegender Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Die Stiftung wird zunächst mit einem Stiftungsvermögen von 107.500 Euro gegründet werden. Die Stiftung wird bemüht sein, im erheblichen Umfang Zustiftungen zu erhalten. Mit zunehmendem Vermögen soll deshalb auch der Stiftungszweck ausgedehnt werden. Im Hinblick auf diese Ausdehnung wird auch der Stiftungszweck insgesamt schon jetzt wie folgt festgelegt:
1. Basierend auf dem Gründungskapital von 107.500 Euro besteht der Zweck der Bürgerstiftung in der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen für Jugendliche und für alte Menschen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen. Zweck der Stitung ist außerdem die Förderung der mildtätigen Zwecke i. S. d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung.

2. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Die Förderung der Kunst und Kultur.
Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen oder unter anderem durch die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z. B. Konzerte und Ausstellungen).

3. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung des Sports.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung von Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z. B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z. B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte, durchführen.

4. Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigen Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehröde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.

5. Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern wie die Organisation und Durchführung von internationalen Jugendcamps.

Bürgerstiftung Region Lauenburg