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Bürgerstiftung Ratzeburg

Sitz: 23909 Ratzeburg, Mechower Str. 35

Satzung:
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln
zur Förderung von
- Sport, Jugend- und Altenhilfe,
- Kunst, Kultur und Denkmalschutz,
- Umwelt-, Tier- und Naturschutz,
- Mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung.
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Gemeinwohl der in Ratzeburg und Umgebung lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.

Solange das Stiftungsvermögen nicht mehr als 150.000 € beträgt, ist ausschließlich der in Absatz 2 genannte Stiftungszweck zu verwirklichen. Dabei müssen nicht alle Bereiche gleichzeitig bedacht werden und Zuwendungen nicht in gleichem Maße erfolgen, jedoch sollen in der Regel alle Bereiche verwirklicht werden.

Wenn das Stiftungsvermögen 150.000 € übersteigt, soll der Vorstand die Tätigkeitsbereiche der Stiftung durch änderung dieser Satzung erweitern um eigene Vorhaben und Maßnahmen zur Förderung von
- Sport, Jugend- und Altenhilfe,
- Kunst, Kultur und Denkmalschutz,
- Umwelt-, Tier- und Naturschutz,
- Mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung.

Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete öffentlichkeitsarbeit ein.

Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden in der Region Ratzeburg gehören.

 

Bürgerstiftung Ratzeburg